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Freiwilliges soziales Jahr
Allgemeine Informationen
Jugendliche strömen nicht mehr in die Hallen. Die Angebote an Freizeitinhalten sind vielfältig und der Ausbau des Ganztagsschulbetriebs schreitet voran. Entsprechend gilt es, die Kinder „dort abzuholen, wo sie stehen“, um ihnen Möglichkeiten zur sportartspezifischen Erfahrungssammlung zu bieten und einen eventuellen späteren Vereinseintritt zu erleichtern.
Hier greifen verschiedene Möglichkeiten der FSJlerInnen die Kinder in Schulen und Kindergärten zu erreichen, um ihnen unsere technisch anspruchsvolle Sportart kindgerecht und spielerisch motivierend näherzubringen.
Entsprechend schreibt der Saarländische Karate-Verband als anerkannte Einsatzstelle regelmäßig die Stelle zum Ableisten des Freiwilligen Sozialen Jahres aus und fördert somit aktiv die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Landesverband.
Organisatorisches:
Der Einstellungszeitraum ist 12 Monate, offizieller Arbeitgeber ist die SSJ, der/die FSJler/in wird dem Verband/Verein zur Verfügung gestellt. Der/die FSJler/in erhält von der SSJ 290€ /Monat Taschengeld, ist sozialversichert und wird bei der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Der FSJler ist normaler Angestellter, hat also entsprechende Arbeitsbedingungen (wie z.B. 37,5 Stunden Woche, Urlaub, ggf. Krankenschein etc.).
Der Verband entscheidet über die Einsatzgebiete des FSJlers.
Dies können z.B. sein:
- Unterstützung bei Turnieren
- Festen und Jugendfreizeiten
- allg. Einsatz an Schulen und Kindergärten
- Betreuung bei Jugendspieltagen und Trainingseinheiten
- Büro- und organisatorische Aufgaben
- Pflege der Homepage etc.
Der Einsatz an den Schulen bietet besonders für ortsansässige Vereine eine einmalige Chance, da diese mit Schulen kooperieren können. Spricht man Schulen auf Kooperationen an, werden diese sich selten verweigern, da deren Spielraum immer kleiner wird, sie dieses Angebot nichts kostet und die Attraktivität des Schulstandortes steigert.
An der Schule wird die Unterstützung des Direktors und eines zuverlässigen (Sport-)Lehrers benötigt. Mit den Schulen werden die Stundenpläne des Faches Sport abgesprochen, so dass der Einsatz des FSJlers für einen Zeitraum (Phase) von jeweils ca. 6 -8 Wochen an einem ganzen Unterrichtstag abgestimmt werden kann. An diesem Tag erscheint dieser zur 1. Stunde und unterrichtet beispielsweise alle Klassen dieses Tages in der Sportart Karate. Der eigentlich zuständige Lehrer hält sich im Hintergrund.
Hierzu stellt der Verband entsprechendes Material an Übungen und Geräten für den/die FSJler/in zur Verfügung.
Am Nachmittag kann der/die FSJler/in für Karateunterricht in der immer stärker vertretenen Nachmittagsbetreuung von Ganztagesschulen zuständig sein.
Die wenigsten Vereine verfügen über Trainer und Übungsleiter, denen es zeitlich möglich wäre, am Vormittag in die Schulen zu gehen. Um auch diesen Vereinen die Möglichkeit zu einer engeren Kooperation mit der oder den im Einzugsgebiet liegenden Schule(n) zu geben, beabsichtigt der Saarländische Karateverband für das kommende Schuljahr die Einstellung eines/r FSJlers/in.
Die Vereine wenden sich bei einer beabsichtigten Kooperation mit einer Schule/einem Kindergarten an den zuständigen Koordinator im Landesverband (Schulsportreferent).
Träger des FSJ
https://www.saar-fv.de/engagement/fsj-im-sport/